Da war es wieder, mein Nicht-Problem: Ich wollte schreiben, dass bestimmte Mitarbeiter nicht veröffentlichte Inhalte sehen. Also nicht, dass sie veröffentlichte Inhalte nicht sehen, sondern dass sie nicht veröffentlichte Inhalte sehen. Eigentlich würde ich ja „nichtveröffentlichte“ oder „nicht-veröffentlichte“ verwenden, aber der Duden empfiehlt „nicht veröffentlicht“, sofern ich den Eintrag zu „nicht öffentlich“ – man denke an „nicht öffentliche Verhandlung“ – einmal ohne Rücksprache mit einem Anwalt auf meinen Fall übertrage. „Nichtöffentlich“ sei zwar auch richtig, aber wen interessiert schon, was der Duden nicht empfiehlt? Also schreibe ich „nicht veröffentlicht“ – obwohl das schon ziemlich uneindeutig ist. Nicht, dass noch jemand meint, ich würde mich dem Duden widersetzen oder, noch schlimmer, ich würde nicht tun, was er vorschreibt. Es gibt ja genug Kläger dieser Art, auch ohne Richter.
Na gut, ich will das Ganze hier auch nicht verkomplizieren. Aber so ist das halt, wenn man alles nicht falsch machen will, also richtig. Hey, das ist gar nicht schlecht – das ist geradezu gut! Ich schreibe einfach und ganz positiv: „Bestimmte Mitarbeiter sehen verborgene Inhalte.“ Hm, verborgen sind die Inhalte eigentlich nicht, die sind nur noch nicht veröffentlicht. Das ist es! „Bestimmte Mitarbeiter sehen Inhalte, die noch nicht veröffentlicht sind.“ Eine grandiose Satzkonstruktion. Verständlich, einfach, klar. Das Gute liegt so nah, ein Relativsatz hat mich wieder einmal vor Schlimmerem bewahrt.
Bei den Juristen und ihrer Verhandlung ist es alles andere als trivial. Jemand könnte auf die verrückte Idee kommen, statt „nicht öffentliche“ einfach „geschlossene Verhandlung“ zu sagen. Einspruch, Euer Ehren! Da weiß ich direkt etwas, was nicht dafürsprechen würde, sondern dagegen: Bei den Juristen gibt es einen Riesenunterschied zwischen „nicht öffentlich“ und „geschlossen“. „Die Verhandlung ist geschlossen!“ heißt es doch. Wenn sie jetzt von einer „geschlossenen Verhandlung“ sprechen (statt „nicht öffentlich“), müsste der Richter ja folglich – doppelt geht nicht – „Die Verhandlung ist nicht offen“ verkünden. Das versteht doch nicht jeder beziehungsweise jeder nicht. Da würde keiner aufstehen und gehen – und das, wo die Gerichte doch eh schon so überlastet sind.
Puh, das wird heute nichts mehr – ich glaube, ich stelle diesen Beitrag einfach auf „nicht öffentlich“. Ja, das wäre nicht verkehrt. Und da lasse ich auch nicht mit mir verhandeln. Dieser Post ist geschlossen.
Foto/Collage: Volker Lahr